Organisatorisches und Kostenübernahme
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Organisatorisches, Kostenübernahme

Die EKT wird unter einer kurzzeitigen Vollnarkose durchgeführt. Nach Abschluss der Behandlung kann der Patient in Begleitung wieder nach Hause gehen. Aus rechtlichen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass sich der der Patient in Begleitung einer zuverlässigen Vertrauensperson befindet.

Bei mehr als eineinhalb Stunden Anfahrtszeit nach Neumarkt ist es sinnvoll, hier zu übernachten. Informationen über Hotels und Gaststätten bietet der Tourismusverband Neumarkt: http://www.neumarkt.de/de/tourismus/uebernachten.html. Auch unser Team ist gerne dabei behilflich, in einem Hotel oder in einer Pension eine angenehme Unterkunft zu finden.

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Kassen besitzt das Zentrum für ambulante Konvulsionstherapie keine Abrechnungsgenehmigung. Dennoch erklären sich viele gesetzliche Krankenkassen bereit, die Behandlungskosten für die EKT zu übernehmen. Dabei unterstützen das Team des Zentrums für ambulante Konvulsionstherapie die Patienten sehr gerne.