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ZAKT
Zentrum für Ambulante Konvulsionstherapie
Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
Das Zentrum für Ambulante Konvulsionstherapie besitzt keine Abrechnungsgenehmigung mit gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem politisch propagierten und auch gesetzlich fixierten Prinzip "ambulant vor stationär" sollte Ihre an Ihrem Wohlergehen orientierte gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die ambulante EKT übernehmen. Das Sozialgesetzbuch räumt der Kasse die Möglichkeit dazu ein, wenn es ihr nicht sogar die Pflicht auferlegt. Hierfür ist im Vorfeld ein entsprechender Antrag zu stellen. Wir helfen unseren Patienten hierbei sehr gerne und stellen auch Antragsformulare und Abwicklungshinweise zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist ein anderes Vorgehen nicht sinnvoll. Direkte Vorsprachen bei den Krankenkassensachbearbeitern helfen meist nicht weiter und verzögern nur das Genehmigungsverfahren.